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1. Die Beratungsleistung
Die Beratungsleistung wird von einer staatlich geprüften Ernährungsberaterin vorgenommen. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine medizinische Diagnose, Beratung und Behandlung diesbezüglich durch einen Arzt.
Die Ernährungsberaterin ist darauf bedacht, aktuelle Informationen auf der Basis ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.
Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und kann nicht garantiert werden.
2. Schweigepflicht
Die Ernährungsberaterin ist der absoluten Schweigepflicht unterworfen.
Die Ernährungsberaterin ist verpflichtet, alle Informationen des zu beratenden Kunden vertraulich zu behandeln. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Ernährungsberatung hinaus.
3. Zahlungsbedingungen
Persönliche Beratung auf Rechnung ohne Abzug innerhalb von 7 Werktagen.
Bei nicht erfolgter Zahlung behält sich die Ernährungsberaterin das Recht vor, die Arbeit nicht auszuführen.
Der zu beratende Kunde hat in diesem Falle keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz.
4. Administrative Abwicklung der Ernährungsberatung
Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges.
Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Die zu beratende Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
5. Schutz des Eigentums
Der zu beratende Kunde steht dafür ein, daß im Rahmen der Ernährungsberatung von der Ernährungsberaterin angefertigte Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Der zu beratende Kunde erhält in soweit das unwiderrufliche, uneingeschränkte, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen.
6. Obliegenheiten des Kunden
6.1 Der Kunde verpflichtet sich seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von Kathrin Kunze BodyCoaching bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit Kathrin Kunze BodyCoaching persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.
6.2 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes. Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung Kathrin Kunze BodyCoaching umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.